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RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Ausgabe:

Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009

Zur Einkommen- und Umsatzsteuer gibt es einige Highlights aus dem „Salzburger Steuerdialog“ ...mehr

RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Kleinunternehmer, die bisher bilanzierungspflichtig waren, könnten dann ihre Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen ...mehr

IRÄG 2009: Ministerialentwurf zu einem Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Die Eckpunkte des Entwurfs des BMJ, zur durchgreifenden Änderung der insolvenzrechtlichen Bestimmung, sollen 2010 in Kraft treten um nach der Wirtschaftskrise Sanierungen zu erleichtern ...mehr

Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009): Geplante steuerliche Änderungen vor dem Jahresende

Verlängerung der im Jahr 2008 beschlossenen Erhöhung des Km-Geldes und der Pendlerpauschale und die Änderung der durch eine Prämie staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ...mehr

Aus der Judikatur der Höchstgerichte

Aufhebung der Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehöriger Kinder und Kursverluste aus Fremdwährungskrediten in Zusammenhang mit Beteiligung steuerlich absetzbar ...mehr

Steuersplitter

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen und Valorisierung der neuen fahrleistungsabhängigen Mauttarife für LKW ...mehr

Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen!

Einige Termine, unter anderem Arbeitnehmerveranlagung 2004 und Rückvergütung von Ökostromaufwendungen ...mehr

Termin 1.1.2010

Gleich mehrere Änderungen treten ab 01.01.2010 in Kraft ...mehr

RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Um vor allem KMUs von gesetzlichen (Informations-)Verpflichtungen zu entlasten, soll mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungesetz(RÄG) 2010 die Buchführungsgrenze im Unternehmensgesetzbuch (UGB) massiv angehoben werden. Dadurch können viele Kleinunternehmer, die bisher bilanzierungspflichtig waren, ab 2010 ihre Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen. Daneben ist eine (erste) Angleichung zwischen unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlung geplant. Im Wesentlichen sollen ab 1.1.2010 folgende Änderungen im UBG in Kraft treten:

  • Anhebung der derzeit geltenden unternehmensrechtlichen Umsatzgrenze für die Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht von € 400.000 auf künftig € 700.000 Jahresumsatz. Die neue Umsatzgrenze soll für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2009 beginnen, sie soll aber rückwirkend angewendet werden. Dies bedeutet, dass ein bisher bilanzierungspflichtiger Unternehmer (mit Umsätzen von mehr als € 400.000), dessen Umsätze in den Jahren 2008 und 2009 weniger als € 700.000 betragen haben, ab 2010 seine Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen kann.
  • Abschaffung der derzeitigen Möglichkeit zur Aktivierung von Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes.
  • Verpflichtende Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Firmenwerts (= Streichung des bisherigen Wahlrechts einer sofortigen aufwandswirksam Verrechnung im UGB-Jahresabschluss).
  • Abschaffung der derzeit gegebenen Möglichkeit zur Vorwegnahme künftiger Wertminderungen beim Umlaufvermögen (sogenanntes erweitertes Niederstwertprinzip).

Das RÄG 2010 liegt derzeit als Regierungsvorlage zur Beschlussfassung im Parlament. Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.

Stand: Dezember 2009

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