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Termin 1.1.2010 Termin 1.1.2010

Ausgabe:

Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009

Zur Einkommen- und Umsatzsteuer gibt es einige Highlights aus dem „Salzburger Steuerdialog“ ...mehr

RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Kleinunternehmer, die bisher bilanzierungspflichtig waren, könnten dann ihre Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen ...mehr

IRÄG 2009: Ministerialentwurf zu einem Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Die Eckpunkte des Entwurfs des BMJ, zur durchgreifenden Änderung der insolvenzrechtlichen Bestimmung, sollen 2010 in Kraft treten um nach der Wirtschaftskrise Sanierungen zu erleichtern ...mehr

Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009): Geplante steuerliche Änderungen vor dem Jahresende

Verlängerung der im Jahr 2008 beschlossenen Erhöhung des Km-Geldes und der Pendlerpauschale und die Änderung der durch eine Prämie staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ...mehr

Aus der Judikatur der Höchstgerichte

Aufhebung der Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehöriger Kinder und Kursverluste aus Fremdwährungskrediten in Zusammenhang mit Beteiligung steuerlich absetzbar ...mehr

Steuersplitter

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen und Valorisierung der neuen fahrleistungsabhängigen Mauttarife für LKW ...mehr

Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen!

Einige Termine, unter anderem Arbeitnehmerveranlagung 2004 und Rückvergütung von Ökostromaufwendungen ...mehr

Termin 1.1.2010

Gleich mehrere Änderungen treten ab 01.01.2010 in Kraft ...mehr

Termin 1.1.2010

Änderungen bei der Umsatzsteuerpflicht von innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen

Beachten Sie bei der Fakturierung ab Jänner 2010 die Änderungen bei der Umsatzsteuerpflicht von innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen ab 1.1.2010 und prüfen Sie den Ort der Dienstleistung nach dem neuen System (siehe dazu ausführlich die Sonder-Klienteninfo 5/2009). Die Anlage neuer Erlöskonten in der Buchhaltung empfiehlt sich insbesondere auch im Hinblick auf die ab 2010 normierte Aufnahme innergemeinschaftlicher Dienstleistungen in die Zusammenfassende Meldung (ZM).

Die Schwellenwerte für die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen wurden übrigens ab 1.1.2010 angehoben. Wenn der Warenhandelswert bei den Eingängen aus bzw. bei den Versendungen in die EU-Staaten im Jahr 2009 maximal € 500.000 (bisher € 300.000) betragen hat, entfällt im Jahr 2010 solange die Verpflichtung, eine INTRASTAT-Meldung abzugeben, als der neue Schwellenwert nicht überschritten wird.

DB- und Kommunalsteuerpflicht für Reisespesen von Gesellschafter-Geschäftsführern

Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die an einen mit mehr als 25% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt werden, unterliegen bekanntlich der 3%igen Kommunal­steuer und dem 4,5%igen DB (zuzüglich rd 0,4% DZ). Nach einer bereits im Februar dieses Jahres ergangenen Entscheidung des VwGH gehören zu den diesen Abgaben in Höhe von rd 8% unterliegenden “sonstigen Vergütungen jeder Art” auch Vergütungen für die beim Gesell­schafter-Geschäftsführer angefallenen Betriebsausgaben, wie zB Kostenersatz für eine berufs­rechtlich vorgeschriebene Versicherung, Telefonkostenersatz und auch Reise­spesen­vergütungen!

DB- und Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstverträge ab 2010

Freie Dienstnehmer werden für ihre unternehmerischen Auftraggeber ab nächstem Jahr um ca 8% teurer: Sie unterliegen nämlich ab 1.1.2010 sowohl der 3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen Dienstgeberbeitrag (und damit im Falle der Wirtschafts­kammer­zuge­hörigkeit des Auftraggebers auch dem rd 0,4%igen Zuschlag zum DB). Begründet wird diese Belastung damit, dass freie Dienstnehmer ab 2010 auch den allen Selbständigen zustehenden 13%igen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen können, der eine der Sechstelbegünstigung bei echten Dienstnehmern entsprechende Steuerentlastung bewirken soll. Dass die Begünstigung des 13%igen Gewinnfreibetrages dem freien Dienstnehmer zugute kommt, die zusätzlichen rd 8% Lohnnebenkosten aber den Auftraggeber belasten, wird dabei geflissentlich verschwiegen!

Verschärft wird die Belastungssituation bei freien Dienstnehmern noch durch die im vorangegangenen Punkt erwähnte Judikatur des VwGH zur Kommunalsteuer- und DB-Pflicht von an Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlte Fahrt- und Reisekosten­ent­schädigungen und sonstigen Vergütungen. Da die Formulierung „Gehälter und sonstige Vergütungen“ nunmehr auch für freie Dienstnehmer gilt, ist zu befürchten ist, dass diese nachteilige Judikatur ab 1.1.2010 auch auf alle Spesenvergütungen (insbesondere Reisespesen) bei freien Dienstverhältnissen anzuwenden ist, was zu einer erheblichen Benachteiligung von freien gegenüber echten Dienstverhältnissen führen würde.

Stand: Dezember 2009

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