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Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen! Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen!

Ausgabe:

Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009

Zur Einkommen- und Umsatzsteuer gibt es einige Highlights aus dem „Salzburger Steuerdialog“ ...mehr

RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Kleinunternehmer, die bisher bilanzierungspflichtig waren, könnten dann ihre Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen ...mehr

IRÄG 2009: Ministerialentwurf zu einem Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Die Eckpunkte des Entwurfs des BMJ, zur durchgreifenden Änderung der insolvenzrechtlichen Bestimmung, sollen 2010 in Kraft treten um nach der Wirtschaftskrise Sanierungen zu erleichtern ...mehr

Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009): Geplante steuerliche Änderungen vor dem Jahresende

Verlängerung der im Jahr 2008 beschlossenen Erhöhung des Km-Geldes und der Pendlerpauschale und die Änderung der durch eine Prämie staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ...mehr

Aus der Judikatur der Höchstgerichte

Aufhebung der Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehöriger Kinder und Kursverluste aus Fremdwährungskrediten in Zusammenhang mit Beteiligung steuerlich absetzbar ...mehr

Steuersplitter

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen und Valorisierung der neuen fahrleistungsabhängigen Mauttarife für LKW ...mehr

Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen!

Einige Termine, unter anderem Arbeitnehmerveranlagung 2004 und Rückvergütung von Ökostromaufwendungen ...mehr

Termin 1.1.2010

Gleich mehrere Änderungen treten ab 01.01.2010 in Kraft ...mehr

Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen!

Antrag auf Rückerstattung der Beiträge 2005 bei Mehrfachversicherung

Die Beitragspflicht bei der Sozialversicherung ist bekanntlich mit der Höchstbeitragsgrundlage (2005: € 50.820, 2006: € 52.500, 2007: € 53.760, 2008: € 55.020) begrenzt. Werden mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, so können insgesamt Beiträge über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus anfallen. Wenn die Summe der jährlichen Bezüge inklusive Sonderzahlungen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen die jährliche Höchst­beitraggrundlage übersteigt, kann der Dienstnehmer sich die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus bezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung rückerstatten lassen. Der Antrag muss für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Zum 31.12.2009 läuft daher die Möglichkeit für 2006 ab. Die Rückerstattung der Pensionsversicherung ist seit einigen Jahren an keine Frist gebunden. Die Rückerstattung beträgt für die Krankenversicherung 4% und für die Arbeitslosenversicherung 3% des Überhangs über die Höchstbeitragsgrundlage. In der Pensionsversicherung werden 11,4% erstattet.

Arbeitnehmerveranlagung 2004

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2009 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2004.

Ankauf von WP für optimale Ausnutzung des FBiG 2009

Wenn Sie den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) für 2009 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes eine Prognoserechnung erstellen. Falls Ihre bisherigen und noch vorgesehenen Investitionen nicht 10 % Ihres prognostizierten Gewinnes 2009 erreichen bzw falls Sie im Jahr 2009 gar nichts investieren wollen, können Sie die Steuerbegünstigung auch durch die rechtzeitige Anschaffung entsprechender Wertpapiere (siehe oben Punkt 6. zur Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung) nutzen.

Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für energieintensive Unternehmen

In der Ökostromgesetz-Novelle 2009 ist vorgesehen, dass Stromendverbrauchern unter bestim­mt­en Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahlten Ökostromaufwendungen für den Zeitraum 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 rückvergütet wird. Anträge auf Rückvergütung für das Kalenderjahr 2008 sind bis längstens 31.12.2009 bei der Energie-Control GmbH einzureichen.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschafts­jahr) Anspruch auf Rückvergütung nach dem Energieabgabenrückvergütungsgesetz haben und die im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) Ökostromaufwendungen von mehr als 0,5 % ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben

Weitere Details zur Antragstellung finden sie unter:
http://www.e-control.at/de/industrie/oeko-energie/kosten-fuer-stromkunden/rueckverguetung-von-oekostromaufwendungen

Stand: Dezember 2009

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