Einkommensabhängige Variante
In dieser zusätzlichen Variante kann Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 80
% des letzten Nettoeinkommens (mindestens € 33,00 und höchstens € 66,00
pro Tag, das entspricht ca. einem Gehalt von mind. € 1.000,00 bzw. max. €
2.000,00/Monat) bezogen werden. Ein Zuverdienst ist bis zur
Geringfügigkeitsgrenze möglich. Dies ist möglich bis zur Vollendung des
12. Lebensmonats des Kindes. Bei Inanspruchnahme durch den zweiten
Elternteil ist der Bezug bis zum 14. Lebensmonat möglich.
Pauschalvariante
€ 33,00 täglich (das entspricht etwa € 1.000,00 monatlich) für einen
Zeitraum von 12 + 2 Monaten (Zeitraum wie bei einkommensabhängiger
Variante). Zuverdienstgrenze: € 16.200,00. Das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld und die neue Pauschalvariante sind gültig für
Geburten ab 1.10.2009 (= Stichtag); Antragstellung ab 1.1.2010. Eine
rückwirkende Auszahlung für Zeiträume im Jahr 2009 ist nicht
vorgesehen.
Anpassung der Zuverdienstgrenze bei allen
Pauschalvarianten
Neue relative Zuverdienstgrenze von 60 % des letzten Einkommens als
Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von € 16.200,00/Jahr.
Mindestdauer bei abwechselnder Inanspruchnahme durch beide
Elternteile
Reduktion der Mindestdauer der Blöcke von drei auf zwei Monate.
Zuschlag bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten wird der Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld
erhöht.
Regelung für Alleinerziehende in Härtefällen
Die Bezugsdauer wird für Alleinerziehende in akut schwierigen Situationen
oder mit einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 und einem
laufenden Unterhaltsverfahren verlängert.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Für Bezieherinnen einer Pauschalvariante mit einem Einkommen unter €
5.800,00/Jahr wird eine zusätzliche nicht zurückzuzahlende Beihilfe
eingeführt.
Stand: 12. November 2009
