
Die Regelung für die steuerfreie Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026 wurde am 10.6.2026 im Nationalrat beschlossen. Entsprechend der Beschlussfassung ist die Prämienregelung für das Jahr 2026 wie folgt ausgestaltet:
Unverändert gegenüber der Vorjahresregelung bleiben hingegen die nachfolgenden Parameter:
Werden einem Arbeitnehmer im Kalenderjahr mehr als € 500,00 an Mitarbeiterprämie oder insgesamt mehr als € 3.000,00 an Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt, löst dies einen Pflichtveranlagungstatbestand aus. Übersteigende Beträge werden zum Tarif versteuert.
Stand: 27. September 2026
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