Am 31.3.2015 läuft die EU-Milchquotenregelung aus. Ab April 2015 ist die Höhe der Milchproduktion nicht mehr gesetzlich stufenweise reglementiert. Auch die derzeitige Regelung zur Mutterkuhprämie wird ab 2015 geändert. Die gekoppelten Rinderprämien entfallen und die Betriebsprämie wird auf eine einheitliche österreichweit gültige Prämie je Hektar umgeändert.
Quotenregelung
Die Milchquoten wurden am 1. Juli 1978 in Österreich eingeführt, um die Milchpreise stabil zu halten und ein Überangebot am Markt zu vermeiden. Liefert ein Landwirt mehr Milch als er laut seiner Quote liefern darf, muss für die überhöhte Menge eine Überschussabgabe bezahlt werden. Allerdings ist es möglich, die Kontingente zu erweitern z.B. durch Zukauf von Kontingenten, Zupachtung oder zeitweiliges Leasing.
Perspektiven für Milchbauern
Milchbauern sollten darüber nachdenken, wie es für sie weitergehen wird. Aus heutiger Sicht wird das Abschaffen der Quoten einige Veränderungen mit sich bringen. Einerseits können Betriebe nun beliebig viel Milch verkaufen und so auch die Produktion und ihren Umsatz steigern. Andererseits kann durch mögliche größere Milchmengen bei eventuell gleichen oder geringeren Absatzmöglichkeiten Druck auf die Preise entstehen.
Um ohne Quote langfristig am Markt bestehen zu können, ist es wichtig, sich auf die neue Situation am Milchmarkt einzustellen. Neue Wege, um einen Wachstum des Betriebs zu erreichen, sind z.B. eine neue innovative Strategie, Kooperation mit anderen Milchproduzenten, Produktdifferenzierung (neue Varianten bisher verkaufter Produkte) oder Umstellung der Produktion auf spezielle Nischenprodukte.
Stand: 30. September 2014
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